Ebay- Widerrufsrecht und kein Ende

 

Seit dem 11.06.2010 gilt eine Widerrufsbelehrung, die sowohl eine Frist von zwei Wochen vorsieht, als auch einen Wertersatz.

Diese Widerrufsbelehrung darf jedoch nur dann auf ebay verwendet werden, wenn folgende Voraussetzung eingehalten wird:

Der Verbraucher muss spätestens am Tag nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung per Email erhalten.

Das Problem bei ebay ist nun, dass ebay die Programmierung für eine automatische Information per Email unverzüglich nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht nicht vorgenommen hat.

Das bedeutet für Sie:

Sie können nur dann die 14-Tages-Frist in Anspruch nehmen, wenn Sie in jedem Fall, also auch Wochenende und Feiertags gewährleisten können, dass der Verbraucher spätestens am Tag nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung per Email erhält. Verkäufertools, z.B. Afterbuy haben hierfür die erforderlichenVoraussetzung geschaffen.

Sie können auch per Hand nach Vertragsschluss Ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren.  Sie sollten dann aber immer sicher stellen, dass die Widerrufsbelehrung unverzüglich erfolgt, bei allen Waren.

Zudem droht ein weiteres Problem, nämlich bezüglich des Wertersatzes für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme.

Auch hier ist seit dem 11.06.2010 Voraussetzung, dass der Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss über diese Rechtsfolge informiert wird.

Wenn Sie kein Verkäufertool verwenden, das eine automatische Information über das Widerrufsrecht und die Informationen zum Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme gewährleistet, können Sie auf keinen Fall einen Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend machen.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne