Kollegen


Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir sind gern bereit, im Rahmen unserer freien Kapazitäten, Korrespondenzmandate anzunehmen und für Sie durchzuführen. Dies schließt sämtliche Gerichte in Sachsen-Anhalt, Teile von Brandenburg und Berlin ein. Wir gehen dabei grundsätzlich von einer hälftigen Gebührenteilung der festsetzbaren Gebühren gemäß § 22 BORA aus.