Ebay, Amazon und Co. – Widerrufsrecht und kein Ende

 

Obwohl das Jahr 2010 noch nicht vergangen ist und das gesetzliche Muster zum Widerrufsrecht, das seit dem 11.06.2010 verwendet werden muss, noch nicht einmal Patina ansetzen konnte, steht bereits die nächste Änderung bezüglich der Widerrufsbelehrung ins Haus. Ende November 2010 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge beschlossen.

Konkret bedeutet dies die Umsetzung der bereits bestehenden Rechtsprechung des EuGH,  dass Verbraucher künftig keinen Wertersatz mehr leisten sollen, wenn sie die Ware lediglich prüfen und den Vertrag danach widerrufen.  Demnach erhalten alle Verbraucher nun die Möglichkeit, die Ware in Ruhe auf Mängel zu untersuchen, so wie es ihnen auch im Geschäft möglich  ist, ohne nachteilige Konsequenzen befürchten zu müssen.

Alle Onlinehändler trifft im Jahre 2011 wieder einmal die Verpflichtung, ihre Widerrufsbelehrung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen, um Abmahnungen zu vermeiden. Im Gegensatz zum 11.06.2010, an dem die gesetzliche Widerrufsbelehrung sofort umgesetzt werden musste, ist eine Übergangsfrist zur Umsetzung von drei Monaten geplant.  Zumindest dies wird die Händler erfreuen, zu hören.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne