Mobbing im Netz – ishare gossip und Co.
Mobbing – ein Thema mit wechselnder Brisanz, ist wieder aktueller den je. Gerade in den letzten Wochen tauchte in verschiedenen Medien ein Begriff besonders häufig auf: „i share gossip“, zu deutsch „ich teile Gerüchte“. Im Internet verbirgt sich hierunter ein Portal, auf dem Schüler anonymisiert über andere herziehen können.
Dass das Internet dazu benutzt wird, um über andere herzuziehen oder zu verunglimpfen, ist nicht neu. So gibt es die verschiedensten Foren, in denen sich über andere ausgetauscht wird. Eine neue Steigerungsform des Lästerns über Mitschüler und Lehrer stellt nun die Gelegenheit dar, auf „i share gossip“ dabei völlig anonym zu bleiben.
Auf diesem Portal lassen sich je nach Bundesland die Schulen direkt aufrufen und dann dort ohne besondere Kennung Beiträge verfassen. Begriffe wie „Schlampe“ oder „Schwuchtel“ sind dabei noch die harmlosesten Vertreter verbaler Entgleisungen. Schlagzeilen machte insbesondere ein Fall aus Berlin, in dem ein 17-Jähriger von mehreren Jugendlichen zusammengeschlagen wurde, nachdem er denjenigen zur Rede gestellt hatte, der seine Freundin auf i share gossip beleidigt hatte.
Lehrer und Eltern fordern ein sofortiges Abschalten der Internetseite. Über Suchmaschinen gelangt man mittlerweile nicht mehr zu der Seite. Das Abschalten jedoch gestaltet sich äußerst schwierig, da der Betreiber der Website sich nach Angaben des Impressums in Lettland aufhält. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main soll bereits ermitteln.
Wie aber kann man sich gegenüber den Verunglimpfungen im Internet zur Wehr setzen? Grundsätzlich gilt: wenn jemand im Internet Bilder oder Daten Dritter, an die er gelangt ist ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Äußert er sich auch in beleidigender Form, liegt eine Persönlichkeitsverletzung vor. Hiergegen hat der Betroffene einen Unterlassungsanspruch. Dies lässt sich natürlich nur dann durchsetzen, wenn der Absender der Urheberrechtsverletzung bzw. Persönlichkeitsverletzung bekannt ist. In Portalen, vor allem dort, wo es anonym zugeht, bleibt zumeist nur der Weg über eine Strafanzeige, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einzuleiten. Sofern man sich in den Foren wehren möchte, sollte man dies sachlich tun. Denn eine eigene Beleidigung, um sich zu wehren, kann wiederum ebenfalls zu einer Verfolgung führen.
Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael