Urheberrecht/ Urheberpersönlichkeitsrecht – Kein Schadenersatz für Zerstörung verblassender Kunst (LG Berlin, Urt. v. 07.02.2012, Az. 15 O 199/11)

 

Das Landgericht (LG) Berlin hatte über die Schadenersatzklage eines Künstlers zu entscheiden, dessen Bild einer Freiluftgalerie durch Sanierungsmaßnahmen zerstört wurde. Laut Pressemitteilung der Berliner Zivilgerichte vom 7.2.2012 hatte ein Künstler gegenüber dem Land Berlin einen Schaden von mindestens EUR 25.000,- geltend gemacht.

Der Kläger hatte nach dem Mauerfall neben anderen Künstlern ein Originalstück der Berliner Mauer auf der Ostseite – East Side Gallery – künstlerisch gestaltet. Dieses Bild wurde im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zerstört, woraufhin der Kläger sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ als absichtlich vernichtet ansah. Das „geistige Band“ zwischen ihm und seinem Mauerbild sei hierdurch „irreversibel zerschnitten“ worden.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael