Arbeitsrecht/ Persönlichkeitsrecht – Ausgeschiedener Arbeitnehmer hat Anspruch auf Löschung seiner Daten von Homepage des Arbeitgebers (LAG Hessen, Urt. v. 24.01.2012 – Az.19 SaGa 1480/11)

 

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein ehemaliger Arbeitgeber die Daten von ausgeschiedenen Arbeitnehmern löschen muss.

Geklagt hatte eine Rechtsanwältin, die vom 1. Mai 2011 bis zum 31. Juli 2011 in einer Steuerberater- und Anwaltssozietät der drei Beklagten angestellt war. Die Klägerin war einverständlich auf der Homepage mit einem Profil vertreten, ebenso in dem News Blog der Homepage. Nach dem Ausscheiden der Klägerin war diese weiter als Rechtsanwältin zugelassen, arbeitete aber auch als Unternehmensjuristin. Die Klägerin forderte die Beklagten zur Löschung ihrer persönlichen Daten auf, was diese auch auf der Homepage, nicht jedoch im Bereich des News Blogs, taten.

Die Einstweilige Verfügung war in beiden Instanzen, Arbeitsgericht und LAG, erfolgreich. Die Beklagten wurden gegen ein Ordnungsgeld von 50.000 € dazu verpflichtet, die persönlichen Daten samt Foto von der Kanzleihomepage zu entfernen. Die Veröffentlichung greife zum einen in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein, da die Profildaten werbenden Charakter hätten, worüber ausschließlich die Klägerin verfügen könne. Zum anderen führe das Verhalten der Beklagten zu Wettbewerbsnachteilen der Klägerin, da potentielle Mandanten auf die Homepage der Beklagten verwiesen würden. Dem stünde kein berechtigtes Interesse der Beklagten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses entgegen.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael