Pflichten des Händlers beim Verkauf von Spielzeug ab 20. Juli 2011
Juli 18, 2011 by Christel Hahne
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A. Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeugen und der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Nur neues Spielzeug, das nach dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wird
Alle Waren mit Spielewert, wobei der Spielewert vom Hersteller beabsichtigt sein muss, jedoch nicht alleiniges Kriterium
Spielzeug für Kinder bis 14 Jahren
B. Ihre Prüfpflichten
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