Ebay- Aktuelle Abmahnungen im Zusammenhang mit der 40 Euro Klausel

November 30, 2010 by  
abgelegt unter Ebay – Amazon: AGB des Internetshop

Aktuell werden zahlreiche ebay-Händler abgemahnt, die im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung die 40 Euro Klausel verwenden, diese aber nicht mit den Käufern zusätzlich vertraglich vereinbart haben. Bei der 40 Euro Klausel handelt es sich um eine Klausel, die es dem Unternehmer erlaubt, die Rücksendekosten dem Verbraucher aufzuerlegen, sofern diese den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen.

Da hiermit die Verbraucher belastet werden, hatten sowohl das OLG-Koblenz mit Beschluss vom 08.03.2010 9, Aktenzeichen U 1283/0 als auch das OLG Hamburg mit Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 5 W 10/10 bereits entschieden, dass es in diesen Fällen neben der aktuell gültigen Widerrufsbelehrung einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung bedürfe. weiter