DL-InfoV
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2006/123/EG durch den deutschen Gesetzgeber. Seit dem 17. Mai 2010 beinhaltet die Verordnung eine Pflicht des Dienstleistungserbringers, Informationen über sich gemäß § 2 dem Vertragspartner immer (ungefragt) mitteilen zu müssen und solchen Informationen, die gemäß § 3 auf Verlangen mitzuteilen sind. weiter