Pflichten des Händlers beim Verkauf von Spielzeug ab 20. Juli 2011

Juli 18, 2011 by  
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A. Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeugen und der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Nur neues Spielzeug, das nach dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wird

Alle Waren mit Spielewert, wobei der Spielewert vom Hersteller beabsichtigt sein muss, jedoch nicht alleiniges Kriterium

Spielzeug für Kinder bis 14 Jahren

B. Ihre Prüfpflichten

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