Es geht um die Wurst

Oktober 29, 2010 by  
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Nach jahrelangem Mühen durch mehrere rechtliche Instanzen ist es endlich entschieden. Die  berühmten ,,Halberstädter Würstchen“ dürfen nun unter dem EU- Siegel mit ,,geschützter geografischer Abgabe“ verkauft werden.

Um in das EU- Register der geschützten geographischen Angaben eingetragen zu werden, muss mindestens eine Verbindung zwischen Produktionsstufe, Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet bestehen. Es genügt aber auch, wenn das Erzeugnis ein besonderes Renommee erlangt hat.

Würstchen, die den Namen ,,Halberstädter Würstchen“ tragen, kommen daher aus Halberstadt und haben den Herstellungsprozess in Form des patentierten Kaminrauchverfahrens durchlaufen.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne