Wenn eine Internetseite der Anderen gleicht

September 15, 2010 by  
abgelegt unter Wettbewerbsrecht

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Grundsätzlich ist einen Nachahmung von Internetseiten nur in Ausnahmefällen gesetzlich verboten. Insbesondere greift der Urheber-und Markenrechtsschutz nur dann, wenn es sich bei der Internetseite um ein neues und einzigartiges Design mit eben solchem Inhalt handelt. So muss die Progammierung und Gestaltung der Internetseite vom bisher bekannten Standard erheblich abweichen, um rechtlichen Schutz zu genießen. weiter