Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet, ob sich nicht noch ein Fehler findet!

August 9, 2010 by  
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Wie schnell sich Fehler bei Bestellungen im Internet einschleichen, dürfte jedem Internetshopper aus täglichem Erleben bekannt sein. Wie diese Eingabefehler korrigiert werden können, muss nicht jedem bekannt sein, so die Ansicht der Richter des OLG Hamburg.Dies führt dazu, dass der Onlinehändler seinerseits dem Kunden dementsprechende Informationen verschaffen muss. weiter