Auskunfts-und Schadensersatzansprüche nur bei Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

August 25, 2010 by  
abgelegt unter Wettbewerbsrecht

Vorwiegend bei wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Verstößen werden neben Unterlassungsansprüchen und Anwaltskosten, Auskunfts-und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Mit einem Urteil vom 29.06.2010, Geschäftszeichen: 103 O 17/10  hat das Landgericht Berlin nun entschieden, dass Auskunfts-und Schadensersatzansprüche nur dann gefordert werden dürfen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Schaden eingetreten ist oder eintreten wird. Im zu entscheidenden  Fall verklagte eine Mitbewerberin ihre Konkurrentin aufgrund fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen und einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf Auskunft und Schadensersatz. weiter