Internetrecht- Lästern verboten

November 22, 2010 by  
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Twittert oder facebookt ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit, was das Zeug hält,  kommt eine  Kündigung als arbeitsrechtliche Konsequenz durchaus in Betracht. Erst recht, wenn der Arbeitnehmer damit sein Unternehmen, seine Kollegen oder Kunden der Firma öffentlich und für jedermann zugänglich beschimpft oder verunglimpft. So neulich wieder einmal geschehen, wenn auch bei unseren Nachbarn in Frankreich. weiter