Der Nutzer bleibt sichtbar

August 5, 2010 by  
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Ein Kunde eines Telekommunikationsanbieters muss es hinnehmen, dass seine IP-Adresse sieben Tage lang gespeichert wird. So entschied das OLG Frankfurt/Main mit Urt. v. 16.06.2010 (Az.: 13 U 105/07).

Der Kläger hatte bereits im Jahre 2007 bei der Deutschen Telekom AG einen DSL-Vertrag geschlossen. Er verlangte, dass seine Nutzerdaten (IP-Adresse) sofort nach der Verbindungstrennung, und nicht wie von der Beklagten, erst nach sieben Tagen gelöscht werden. weiter