Otto hebt ab

Oktober 29, 2010 by  
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Zirka 20 Kilometer südlich der Ottostadt Magdeburg liegt der kleine und weitgehend der Bundesrepublik bis Anfang Oktober 2010 unbekannte Flughafen Magdeburg/Cochstedt. Der Bekanntheitsgrad dürfte sich in den letzten Wochen erheblich gesteigert haben, seit Magdeburg/Cochstedt die Absicht geäußert hat, sich in ,,Airport Magdeburg-Berlin International“ umzubenennen und diese Absicht nun in die Tat umsetzt. weiter

Wenn eine Internetseite der Anderen gleicht

September 15, 2010 by  
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Grundsätzlich ist einen Nachahmung von Internetseiten nur in Ausnahmefällen gesetzlich verboten. Insbesondere greift der Urheber-und Markenrechtsschutz nur dann, wenn es sich bei der Internetseite um ein neues und einzigartiges Design mit eben solchem Inhalt handelt. So muss die Progammierung und Gestaltung der Internetseite vom bisher bekannten Standard erheblich abweichen, um rechtlichen Schutz zu genießen. weiter

Wo Lego draufsteht, muss nicht mehr Lego drinsein.

September 15, 2010 by  
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Die dänische Herstellerfirma Lego hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof eingefahren. Am 14.09.2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Aktenzeichen: C48/09), dass die Legosteine nicht als Marke eintragungsfähig sind. Ursprünglich hatte die dänische Firma seine Spielsteine als Patent angemeldet. Nach dem Ablauf der Schutzfrist meldete Lego einen roten Baustein mit acht Noppen als europäische Gemeinschaftsmarke zuerst erfolgreich beim HABM in Allicante an. weiter

Die Verwechslungsgefahr oder warum keine Marke einer Anderen bis auf den Buchstaben gleichen darf

September 2, 2010 by  
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Wer eine neue Marke entwickelt und zur Anmeldung beim DPMA oder beim HABM bringen will, ist gut beraten, vorher intensiv zu recherchieren, ob bereits gleiche oder ähnliche Marken angemeldet wurden. Denn der Inhaber einer älteren Marke hat gemäß § 14 Markengesetz Schadens-und Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber einer identischen Marke bzw. einer Marke, die mit der älteren Marke verwechslungsfähig ist. Die Schadensersatzansprüche können sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen, auch Anwaltskosten für die Durchsetzung der Ansprüche in dieser Höhe sind keine Seltenheit. weiter

Auskunfts-und Schadensersatzansprüche nur bei Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

August 25, 2010 by  
abgelegt unter Wettbewerbsrecht

Vorwiegend bei wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Verstößen werden neben Unterlassungsansprüchen und Anwaltskosten, Auskunfts-und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Mit einem Urteil vom 29.06.2010, Geschäftszeichen: 103 O 17/10  hat das Landgericht Berlin nun entschieden, dass Auskunfts-und Schadensersatzansprüche nur dann gefordert werden dürfen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Schaden eingetreten ist oder eintreten wird. Im zu entscheidenden  Fall verklagte eine Mitbewerberin ihre Konkurrentin aufgrund fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen und einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf Auskunft und Schadensersatz. weiter

Von A bis Z

Juli 9, 2010 by  
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Wettbewerbsrecht, Urheberrecht , Markenrecht,  Abmahnungen von A – Z

Abmahnung

Wettbewerbsstreitigkeiten beginnen zumeist mit einer Abmahnung. Sinn der Abmahnung ist es, den Verletzer auf sein wettbewerbswidriges Verhalten aufmerksam zu machen.  Im Filesharing werden urheberrechtliche Verstöße abgemahnt.

Abmahnbefugnis

Bei Wettbewerbsverletzungen kann jeder Gewerbetreibende seinen Mitkonkurrenten abmahnen, sofern dieser seine Waren und Leistungen auf demselben Markt anbietet. Ebenso sind rechtsfähige Verbände abmahnbefugt.

Im Filesharing ist jeder abmahnbefugt, der die behaupteten Rechte durch entsprechende Lizenzen nachweist.

Außergerichtliches Verfahren

Wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Streitigkeiten beginnen meist mit einer Abmahnung. (sollte nun zur Abmahnung verlinkt werden).  Notwendig ist dies nicht. Der Abmahnbefugte kann ohne Weiteres einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.

Auskunftsanspruch

Der Verletzte hat gegenüber dem Verletzer einen Auskunftsanspruch nach Urheberrecht bzw. Wettbewerbsrecht.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Ansprüche aus Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht können mittelt eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies ist ein Eilverfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist und dem Zweck dient, dem Verletzer zu  einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Regelmäßig soll der Verletzer verpflichtet werden, den Störungszustand zu beseitigen und zukünftige Störungen zu unterlassen.

Abschlussverfahren

Das Abschlussverfahren soll die in Regelungen sichern, die in der einstweiligen Verfügung getroffen wurden.

Abschlusserklärung

Mit dieser Erklärung erkennt der Verfügungsbeklagte die Verfügung als endgültig an.

Beseitigungsanspruch

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Urheberrechtsgesetz sowie Markenrechtgesetz kann der Störer verlangen, dass der Störungszustand unverzüglich beseitigt wird.

Bildrechte

Dem Schöpfer eines Werkes, z.B. eines Gemäldes, Bildes oder Fotos stehen verschiedene Rechte an diesem Werk zu. So hat er z.B. das Veröffentlichungs-,Vervielfältigungs-,Verbreitungsrecht.

Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen und Umgestaltungen dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers erfolgen.

Bußgelder

Unabhängig von einer Abmahnung können in wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Streitigkeiten Bußgelder verhängt werden.

Copyright

Die Rechte am Werk liegen regelmäßig beim Urheber. Nur mit dessen Zustimmung darf eine Vervielfältigung erfolgen. Ausnahmen: Nutzungsrechte, öffentliches Zugänglichmachen für Unterricht und Forschung und aktuelle Berichterstattung

CE-Kennzeichnung

Ist eine Kennzeichnung , die für bestimmte Produkte und deren Produktsicherheit durch das EU-Recht vorgeschrieben wird. Abmahnfähig, wenn die CE-Kennzeichnung fehlt oder fehlerhaft ist.

DPMA

Deutsches Patent-und Markenamt. Zuständig für Marken,-Gebrauchs-Geschmacksmuster-und Patentanmeldungen.

Dienstleistungen

Das Erbringen von Dienstleistungen unterliegt gesetzlichen Vorschriften, z.B. dem Wettbewerbsrecht.

Dienstleistungsinformationsverordnung

Schreibt für alle Dienstleister umfangreiche Informationen vor. Verstöße hiergegen sind bußgeldbewehrt und können abgemahnt werden.

Domainrecht

Rechtsfragen rund um die Domain sind relevant. Insbesondere bei der Auswahl eines Domainnamens müssen vor allem Markenrechte beachtet werden.  Für die Registrierung ist die DENIC zuständig, die nur bei offensichtlicher Verletzung eine Prüfpflicht dahingehend hat, ob Rechte Dritter verletzt werden.  Bei Verletzung von Rechten Dritter kann bei der DENIC die Löschung beantragt werden.

Datenschutz

Landes-und bundesrechtliche Regelung über den Umgang mit Daten, sofern diese erhoben, bearbeitet, gespeichert werden.

e-Commerce

Elektronischer Handel/ Handelsverkehr mit zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen

EuGH

Europäischer Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der europäischen Union.

Elektrogesetz

Das Elektrogesetz stellt Pflichten für den Hersteller und dem Hersteller gleichstehende Personen zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen von Elektro-und Elektronikgeräten auf. Verstöße hiergegen werden abgemahnt.

Einstweilige Verfügung

Ansprüche aus Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht können mittelt eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies ist ein Eilverfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist und dem Zweck dient, dem Verletzer zu  einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Regelmäßig soll der Verletzer verpflichtet werden, den Störungszustand zu beseitigen und zukünftige Störungen zu unterlassen.

Feststellungsklage, negative

Das Einreichen dieser Klage ist dann sinnvoll, wenn  der Unterlassungsanspruch nicht besteht und dies vom Gericht festgestellt werden soll.

Fernabsatz

Unter anderem, alle Vertragsabschlüsse, die mittels elektronischer Fernabsatzgeräte, wie Telefon, Fax, Computer geschlossen werden und für die besondere gesetzliche Regelungen gelten.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Dieses Gesetz dient nach § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschtem Wettbewerb.

Geschäftliche Handlung im Sinne des UWG

„Geschäftliche Handlung“ nach § 2 UWG ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt.

Gewinnabschöpfung

Rechtsfolge bei unzulässigen Handlungen im Sinne des Wettbewerbs,-Marken,-Urhebergesetzes

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz-MarkenG)

Das Markengesetz regelt alles rund um die Marke und sonstige Kennzeichen.

Geschäftliche Bezeichnungen

Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel nach dem Markengesetz geschützt.

Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke kann für den gesamten Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union eingetragen werden.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Zudem werden unterschiedliche Rechtsbeziehungen geregelt.

Hauptsacheverfahren

Dieses Verfahren ist ein Abschlussverfahren, das die Beendigung des Verfügungsverfahrens darstellt.

HABM

Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern

Herabsetzung von Mittbewerbern

Nach dem UWG unzulässige geschäftliche Handlung, abmahnbar.

Irreführung von Verbrauchern

Nach UWG eine unlautere Handlung, die darauf zielt, durch unwahre Angaben oder sonstige Täuschungen den Verbraucher irrezuführen, abmahnbar.

Informationspflichten

Pflichten, die Unternehmer im Internet umfangreich treffen und über die er den Verbraucher vor und nach dem Vertragsschluss zu informieren hat, abmahnbar.

Irreführung durch Unterlassen

Nichtaufklären über eine entscheidungsrelevante Tatsache, abmahnbar

Jubiläumsverkauf

Der Jubiläumsverkauf unterliegt den Regelungen des UWG. Verstöße hiergegen können zu Abmahnungen nach UWG führen.

Koppelungsverbote

In der Regel darf die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben, etc. nicht von der Verpflichtung zum Kauf einer Sache abhängig gemacht werden. Bei Verstößen hiergegen  drohen Sanktionen nach dem UWG.

Kennzeichen

Kennzeichen von Unternehmen können wettbewerbsrechtlich oder/und markenrechtlich geschützt sein. Der Mißbrauch eines Kennzeichens, z.B. die Verwendung in einer fremden Domain verstößt gegen vorgenannte gesetzliche Regelungen und ist daher abmahnfähig.

Kollektivmarke

Marke, deren Inhaber ein rechtsfähiger Verband bzw. eine Person des öffentlichen Rechts ist.

Lockvogelangebot

Unzulässige Werbung nach UWG. Werbeangebot soll dazu dienen, den Kunden aufgrund eines augenscheinlich sehr günstigen Schnäppchens in den Laden zu locken. Ein ausreichender Vorrat wird nicht vorgehalten. Die Hoffnung besteht darin, dass der Kunde auf andere nicht mehr so preiswerte Ware ausweicht.

Abmahnliste

Juli 8, 2010 by  
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Nachfolgend haben wir für Sie zur Information eine Gegnerliste erstellt. Die Abmahnungen bewegen sich im Bereich Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Zudem haben wir die Liste um die Gegner erweitert, die Forderungen aufgrund angeblich im Internet geschlossener Verträge gegen unsere Mandanten geltend machen.

Die Veröffentlichung der Gegnerliste ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerG vom 12.12.2007, AZ: 1 BvR 1625/06 zulässig.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gegnerliste allein der Information und Orientierung dient. Die Zusammenstellung erfolgt anhand der Fälle, die wir in der Kanzlei bearbeitet haben bzw. bearbeiten. Die Liste trifft keine Aussage über die Berechtigung der Abmahnungen bzw. Forderungen.

Wenn Sie wissen möchten, was abmahnfähig ist, dann könnte Sie dies interessieren.

Firmen Rechtsvertreter Gebiet
Abercrombie & Fitch Trademark RAé Dr. Winterstein und Partner, 60598 Frankfurt am Main Markenrecht, Rechte an Abercrombie & Fitch
Constantin Film Verleih GmbH RAé Waldorf und Kollegen, 80336 München Filesharing
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, 60313 Frankfurt am Main 1.) Dr. Kornmeier und Kollegen, 60322 Frankfurt/Main

2.) von Kenne und Kollegen, 10117 Berlin

Urheberrecht, Filesharing
e-tail GmbH, Am Rothberg 1, 31061 Alfeld Wettbewerbsrecht, ebay, Fristbeginn, Widerrufsbelehrung
EMI Music GmbH & Co. KG, Im Medienpark 8 a, 50670 Köln RAé Rasch und Partner, 20099 Hamburg Urheberrecht/Filesharing
Eshuijs, Peifer und Reuter RAé Nümann & Lang, Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe Urheberrecht/Filesharing
Ferchichi, Anis Mohamed, Künstlername „Bushido“, 12279 Berlin RAé Bindhardt und Kollegen, Konrad-Adenauer-Straße 16, 35440 Linden Filesharing – Musik
gettyimages, 116 Bayham Street, London – England Urheberrecht/Foto
Anima Virtual S.A., Renens (Schweiz) Rae Schutt und Waetke Urheberecht/Filesharing
K & K Logistics, 70329 Stuttgart RAé Winterstein und Partner, 60598 Frankfurt am Main Markenrecht, Rechte an Don Ed Hardy
www.billMM.net RAe RBS-Kipke, 22767 Hamburg Verträge im Internet
Webtains GmbH, 99817 Eisenach Verträge im Internet
Schwittek Walter GbR Ra Tawil Wettbewerbsrecht
Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Pfuelstraße 5, 10997 Berlin RAé Dr. Kornmeier und Kollegen, Hansaallee 23, 60322 Frankfurt/Main Urheberrecht, Filesharing
Uptunes GmbH, 76133 Karlsruhe RAé Nümann und Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
TOBIS Film RAé Schutt und Waetke, 76227 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Purzel-Video GmbH RAé Schulenberg und Schenk, 20149 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Sony BMG GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München RAé Rasch und Partner, 20099 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH RAé Nümann & Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Tasa, Matthew, 60368 Frankfurt am Main RAé Nümann & Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Morgan, Claudia Ra Volker Markenrecht
Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin RAé Rasch und Kollegen, 20099 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Vogt, David RAé Nümann & Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Warner Music Group GmbH, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg RAé Rasch und Partner, 20099 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Content Services Ltd, Mundheimer Straße 70, 68219 Mannheim RA Olaf Tank, 49095 Osnabrück Verträge im Internet
Antassia GmbH, Rhabanusstraße 10, 55118 Mainz RA Olaf Tank, 49095 Osnabrück Verträge im Internet