Preisauszeichnung im Internet

Oktober 29, 2010 by  
abgelegt unter Ebay – Amazon: AGB des Internetshop

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Leicht Erkennbar, Gut Wahrnehmbar, Eindeutig, Transparent, Neben der Ware oder Dienstleistung

Dies sind die Kriterien, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zur Preisauszeichnung beim Angebot von Waren und Dienstleistungen für den gesamten Internetauftritt aufgestellt hat. Es macht also keinen Unterschied, ob die Waren und/oder Dienstleistungen im eigenen Onlineshop oder auf Ebay, Amazon und Co. angeboten werden. Was bedeutet dies nun für den Onlinehändler? weiter