Scrollen? Aber nicht mit uns!

August 9, 2010 by  
abgelegt unter Ebay – Amazon: AGB des Internetshop

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Ebay-Händler sollten ihre AGB direkt auf der Produktseite präsentieren. Die Benutzung des von Ebay in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Scrollkastens führte häufiger zu Abmahnungen. Nach Ansicht der Gerichte war der Scrollkasten vom Umfang her nicht ausreichend, um die AGB wirksam in die Verträge einzubinden. Ebay hat hierauf reagiert und die Größe des Scrollkastens auf 11 Zeilen angepasst. Ob dies ausreichend ist, weiter