AGB und Widerrufsrecht müssen in Textform übersandt werden

Februar 17, 2011 by  
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In letzter Zeit werden wieder zunehmend Onlinehändler kostenpflichtig abgemahnt, die lediglich die AGB und das Widerrufsrecht auf der Internetseite veröffentlichen. Die Abmahnungen werden auf § 312c BGB  i.V.m. §§ 1 und 2 EGBGB gestützt, nach denen der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen alle Informationen, also auch die AGB und das Widerrufsrecht in Textform mitteilen muss. weiter

IT-Recht – Die persönliche Haftung des Geschäftsführers für unerlaubten E-Mail Versand

November 30, 2010 by  
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Die Ansprache eines Kunden per Mail ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann nicht wettbewerbswidrig, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darin eingewilligt hat, Werbung oder News per Mail zukünftig vom Unternehmen  zu erhalten. Fehlt es an einer solchen Einwilligung, können Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den Geschäftsführer des Unternehmens persönlich geltend gemacht werden. weiter

Die Verwechslungsgefahr oder warum keine Marke einer Anderen bis auf den Buchstaben gleichen darf

September 2, 2010 by  
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Wer eine neue Marke entwickelt und zur Anmeldung beim DPMA oder beim HABM bringen will, ist gut beraten, vorher intensiv zu recherchieren, ob bereits gleiche oder ähnliche Marken angemeldet wurden. Denn der Inhaber einer älteren Marke hat gemäß § 14 Markengesetz Schadens-und Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber einer identischen Marke bzw. einer Marke, die mit der älteren Marke verwechslungsfähig ist. Die Schadensersatzansprüche können sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen, auch Anwaltskosten für die Durchsetzung der Ansprüche in dieser Höhe sind keine Seltenheit. weiter

Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet, ob sich nicht noch ein Fehler findet!

August 9, 2010 by  
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Wie schnell sich Fehler bei Bestellungen im Internet einschleichen, dürfte jedem Internetshopper aus täglichem Erleben bekannt sein. Wie diese Eingabefehler korrigiert werden können, muss nicht jedem bekannt sein, so die Ansicht der Richter des OLG Hamburg.Dies führt dazu, dass der Onlinehändler seinerseits dem Kunden dementsprechende Informationen verschaffen muss. weiter