Tradition verpflichtet

August 22, 2010 by  
abgelegt unter Allgemein, Wettbewerbsrecht

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Wer mit einer langjährigen Tradition als Qualitätsmerkmal im Geschäftsverkehr wirbt, muss diese auch tatsächlich besitzen. Anderenfalls ist eine solche Aussage wettbewerbswidrig, weil sie aufgrund der Qualität, die der Kunde dadurch mit dem Unternehmen verbindet, geeignet ist, diesen zu einer Kaufentscheidung zu bewegen, die er ansonsten wahrscheinlich nicht getroffen hätte. So will es das Wettberbsrecht bzw. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. (UWG). weiter