Die Verwechslungsgefahr oder warum keine Marke einer Anderen bis auf den Buchstaben gleichen darf
September 2, 2010 by Christel Hahne
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Wer eine neue Marke entwickelt und zur Anmeldung beim DPMA oder beim HABM bringen will, ist gut beraten, vorher intensiv zu recherchieren, ob bereits gleiche oder ähnliche Marken angemeldet wurden. Denn der Inhaber einer älteren Marke hat gemäß § 14 Markengesetz Schadens-und Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber einer identischen Marke bzw. einer Marke, die mit der älteren Marke verwechslungsfähig ist. Die Schadensersatzansprüche können sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen, auch Anwaltskosten für die Durchsetzung der Ansprüche in dieser Höhe sind keine Seltenheit. weiter