Wettbewerbsrecht- Rechtswidrige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

Dezember 15, 2010 by  
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Der Händler, der seine Rechnung mit dem Zusatz: ,,Bei uns erhalten Sie Ihre Rechnung mit ausgewiesener 19% Mehrwertsteuer“ erstellt, handelt wettbewerbswidrig, entschied das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 02.09.2010, Aktenzeichen 2 U 36/10.

Rechtlicher Hintergrund ist folgender: weiter