Die neue Widerrufsbelehrung 2011

August 9, 2011 by  
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Am 04.08.2011 wurden die neuen Muster zur Widerrufs-und Rückgabebelehrung im Gesetzesblatt veröffentlicht. Eine Anpassung des alten Musters an das neue gesetzliche Muster muss daher bis zum 04.11.2011 erfolgen. Nach Ablauf der Frist ist mit Abmahnungen zu rechnen.

Der Gesetzgeber hat u.a. die Wertersatzklausel an die europäische Rechtsprechung angepasst. Händler dürfen demnach  dem Kunden für das Prüfen der Ware keinen Wertersatz auferlegen. Erst wenn der Kunde über ein bloßes Testen und Ausprobieren der Ware hinausgeht, in dem er augenscheinlich das Produkt für seine Zwecke nutzt, darf der Händler angemessenen Wertersatz verlangen. In der neuen Widerrufsbelehrung heißt es hierzu:

,,Unter Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“

Interessant dürfte hierbei werden, wie zukünftig die Gerichte die sicher zu erwartende Streitfrage, was im Ladengeschäft üblich und möglich ist, entscheiden werden.

Auch birgt die Möglichkeit des Ausprobierens und Testens für den Händler weiterhin die Gefahr, Wertersatz eben doch nicht geltend machen zu können. So sind Waren denkbar, die bereits aus der Natur der Sache heraus, umfassend genutzt werden müssen, um im Sinne des Gesetzgebers getestet und ausprobiert werden zu können, z.B. Wasserbetten, Computer, die keinen Testmodus vorhalten u.s.w.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne