Richter lehnen umfassende Prüfpflichten von Eltern ab!

 

Endlich können Sie als Eltern aufatmen! Seit Montag, den 13.09.2010 müssen Sie, zumindest nicht mehr aus rechtlichen Gründen hinter Ihrem Kinde stehen und kontrollieren, was Ihr Kind im Internet so alles treibt.

Am besagten Montag haben die Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main durchaus ein familienfreundliches Urteil gesprochen. Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses wegen illegalen Filesharing  wiesen die Frankfurter Richter mit Urteil, Aktenzeichen: 31 C 975/08-10 ausdrücklich daraufhin, dass Eltern ihre Kinder lediglich darüber belehren müssen, dass keine Filme, Musikwerke, ect. aus dem Internet heruntergeladen werden dürfen. Darüberhinaus gehende Pflichten haben Eltern nicht, erst recht nicht die Pflicht zu verhindern, dass Kinder Softwareprogramme installieren, mit denen das illegale Herunterladen rechtlich geschützter Werke möglich ist. Mit dieser Entscheidung wiesen die Richter eine Klage wegen Schadensersatz-und Aufwendungsansprüchen eines bekannten Unternehmens zurück.

Doch Vorsicht! Haben Sie Veranlassung anzunehmen, dass sich Ihr Sprößling auf die eine oder andere Weise als Internetpirat entpuppt, haften Sie für Ihren Internetrabauken! Dies gilt erst recht, wenn Sie sicher wissen, dass sich ihr Kind die Musik-und Filmesammlung mit illegalem Downloads aufpeppt.

Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist noch immer besser!

Rechtsanwältin Christel Hahne