Verträge im Internet


Was zu Beginn des Internets lediglich Phantasie war, ist mittlerweile Realität geworden. Nach den Angaben des statistischen Bundesamtes (www.destatis.de)  haben im Jahr 2009 bereits 3 von 4 Internetnutzern das Internet zum Kauf von Waren oder Dienstleitungen genutzt. Tendenz steigend. In diesem wachsenden Markt gelten neben den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches u. a. auch die Besonderheiten des Fernabsatzes. Für Betreiber von online-shops ist dabei vor allem interessant, wie das Widerrufsrecht ausgestaltet sein muss, zu welchen Angaben man im Impressum verpflichtet ist, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden dürfen usw., usw.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer online-shops sowie bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen.