Internetrecht/ ebay – 14tägige Widerrufsfrist auch bei ebay-Auktion möglich (OLG Hamm, 10.01.2012 – I -4 U 145/11)

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob ein gewerblicher Verkäufer auf ebay die 14tägige Widerrufsfrist „verwenden darf“. Hintergrund ist die Problematik, dass laut § 355 Abs.2 BGB eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nur dann vereinbart werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss erfolgt. Anderenfalls gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat. weiterlesen

Internetrecht – Rücknahme von ebay – Auktion keinesfalls ohne Grund möglich (AG Hamm, Urt. v. 14.09.2011 – 17 C 157/11)

 

Das Amtsgericht (AG) Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob eine Auktion auf ebay auch länger als 12 Stunden vor Ende der Auktion besonderer Gründe bedarf, um ohne Rechtsfolgen zurückgenommen werden zu können. Der Beklagte hatte einen kompletten VW-Golf V GTI-Motor zum Kauf angeboten. Dieses Angebot nahm der Beklagte vorzeitig heraus. Der Kläger war mit EUR 201,00 zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender. Der Beklagte lieferte auf Aufforderung den Motor nicht an den Kläger, der dann zurück trat und Schadenersatz in Höhe der Differenz zum angeblichen Verkehrswert von EUR 3.000,00 fordert. weiterlesen

Widerrufsfrist für ebay- 14 Tage oder 1 Monat?

 

Aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 04.07.2011, Aktenzeichen 20 O 19/11 ist es empfehlenswert nun wieder eine einmonatige Widerrufsfrist für Auktionen bei ebay zu verwenden. Hintergrund der Empfehlung ist folgender: § 355 BGB fordert vom Onlinehändler, dass er dem Käufer die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform übermittelt. Unverzüglich mitgeteilt ist die Widerrufsbelehrung innerhalb der nächsten 24 Stunden nach Vertragsschluss. Nun verhält es sich bei ebay-Auktionen so, dass der Vertragsschluss bereits mit dem Höchstgebot des Bieters zustande kommt, also nicht erst nach Ablauf der Auktion. Zwischen dem Höchtsgebot des Bieters und dem Ende der Laufzeit können durchaus mehr als 24 Stunden liegen. Der Onlinehändler ist daher auf der sicheren Seite, wenn er die einmonatige Widerrufsfrist für Auktionen bei ebay verwendet.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne

Pflichten des Händlers beim Verkauf von Spielzeug ab 20. Juli 2011

 

A. Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeugen und der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Nur neues Spielzeug, das nach dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wird

Alle Waren mit Spielewert, wobei der Spielewert vom Hersteller beabsichtigt sein muss, jedoch nicht alleiniges Kriterium

Spielzeug für Kinder bis 14 Jahren

B. Ihre Prüfpflichten

Prüfen: weiterlesen

Wettbewerbsrecht/ Urheberrecht – Kein kostenfreier Erwerb von gewerblichen Schutzrechten durch AGB eines Internetkaufhauses (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 04.02.2011 – 4 HK O 9301/10)

 

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hatte darüber zu entscheiden, ob ein bekanntes Internetkaufhaus (amazon) wirksam über Allgemeine Geschäftsbedingungen festlegen kann, dass ein Internethändler alle gewerblichen Schutzrechte kostenfrei an den Anbieter der Plattform überträgt, wenn er diese auf der Plattform des Kaufhauses verwendet. weiterlesen

AGB und Widerrufsrecht müssen in Textform übersandt werden

 

In letzter Zeit werden wieder zunehmend Onlinehändler kostenpflichtig abgemahnt, die lediglich die AGB und das Widerrufsrecht auf der Internetseite veröffentlichen. Die Abmahnungen werden auf § 312c BGB  i.V.m. §§ 1 und 2 EGBGB gestützt, nach denen der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen alle Informationen, also auch die AGB und das Widerrufsrecht in Textform mitteilen muss. weiterlesen

Internetrecht – Negative Bewertungen auf ebay bedingt zulässig (AG München, Urt.16.12.2010 – 142 C 18225/09)

 

Das Amtsgericht (AG) München hat kürzlich zu der Frage Stellung genommen, inwieweit die negative Bewertung eines Verkäufers auf ebay im Rahmen der freien Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung zulässig sei. weiterlesen

Ebay- Aktuelle Abmahnungen im Zusammenhang mit der 40 Euro Klausel

 

Aktuell werden zahlreiche ebay-Händler abgemahnt, die im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung die 40 Euro Klausel verwenden, diese aber nicht mit den Käufern zusätzlich vertraglich vereinbart haben. Bei der 40 Euro Klausel handelt es sich um eine Klausel, die es dem Unternehmer erlaubt, die Rücksendekosten dem Verbraucher aufzuerlegen, sofern diese den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen.

Da hiermit die Verbraucher belastet werden, hatten sowohl das OLG-Koblenz mit Beschluss vom 08.03.2010 9, Aktenzeichen U 1283/0 als auch das OLG Hamburg mit Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 5 W 10/10 bereits entschieden, dass es in diesen Fällen neben der aktuell gültigen Widerrufsbelehrung einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung bedürfe. weiterlesen

Internetrecht- Wertersatz nach § 375 Absatz 3 Satz 1 und 2 BGB

 

Der Bundesgerichtshof hat erneut mit Urteil vom 03.02.2010 -VIII ZR337/09 zur Frage der Wertersatzpflicht des  Käufers beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages Stellung genommen und die Wertersatzpflicht des Verbrauchers abgelehnt. weiterlesen

Wettbewerbsrecht/ Internetrecht Mobile Commerce und rechtliche Anforderungen

 

Aufgrund der rasanten Entwicklung der verschiedenen Internethandys ist es nicht verwunderlich, dass Onlinehandler nun ihre Waren auf dem Vertriebsweg des ,,Mobile Commerce“ anbieten wollen. So bieten gerade die neueren internetfähigen Handys dem Verbraucher eine tolle Gelegenheit von unterwegs im Internet zu surfen und zu shoppen.

Die neuen Möglichkeiten, die sich den Verbraucher eröffnen, bringen jedoch für den Onlinehändler hohe Anforderungen mit sich, denen er sich vor allem im rechtlichen Bereich stellen muss. weiterlesen

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