Geschichte


Die Kanzlei Müller – Michael, LL.M.oec. – Hahne ist das bisherige Ergebnis eines laufenden Erkenntnisprozesses, der sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Mandanten ausrichtet.

So begannen Rechtsanwalt Müller und Rechtsanwältin Hahne im Jahre 2003 zunächst unabhängig voneinander mit dem Aufbau eigener Rechtsanwaltskanzleien. Hierzu übernahm Rechtsanwalt Müller die Kanzlei einer dort zuvor tätigen Kollegin und führte diese erfolgreich weiter.

Beide Anwälte konzentrierten sich in der Folgezeit auf ihre eigenen Spezialisierungen, Verkehrs- bzw. IT-Recht.

Nachdem sich 2004 eine Zusammenarbeit von Herrn Rechtsanwalt Müller und Herrn Rechtsanwalt Michael, LL.M.oec.  als Erfolg versprechend erwies, traten 2005 beide Rechtsanwälte zu einer Bürogemeinschaft zusammen.

Hierbei vertieften und erweiterten beide Anwälte ihre Spezialisierungen, so dass neben dem Verkehrsrecht auch das Arbeits- und Gesellschaftsrecht angeboten werden konnten.

Im Jahre 2009 traten die genannten Anwälte dann zur Rechtsanwaltskanzeilei Müller – Michael, LL.M.oec. – Hahne zusammen. Der Anspruch und das Ziel dieser Zusammenarbeit ist der Homepage eindrucksvoll zu entnehmen.