Was ist abmahnfähig?
FEHLER DIE ZU EINER ABMAHNUNG FÜHREN KÖNNEN (nicht abschließend)
– Widerrufsrecht bei ebay
– Fehlerhafte AGB
– Vertrieb von Energiesparleuchten ohne Anmeldung nach ElektroG
– Markenrechtsverletzung bei Onlineshops, auch ebay, Amazon u.a.
– Fehlende Anmeldung nach ElektroG bei Spielzeugen (Chinaimport)
– Zollangaben
– Grundpreisangabe
– Fehlende Registrierung von Energiesparlampen nach ElektroG bei der Stiftung EAR
– 40 Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung
– Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei ebay
– TÜV/CE Prüfung oder Zertifizierung
– Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
– Telefonnummern in der Widerrufsbelehrung
– Kosmetikverordnung
– Verstoß gegen die Verpackungsverordnung
– Fehlende Registrierung nach ElektroG
– Werbung mit Garantien
– Tauschbörsen, Filesharing
– Werbung mit einer Herstellergarantie
– falsche Gewährleistungsregelungen, gerade bei Gebrauchtware
– Rückgabebelehrung bei ebay
– Hoodies einer amerikanischen Firma
– Verstoß gegen die Buchpreisbindung (Buchpreisbindungsgesetz)
– Werbung mit lebenslanger Garantie
– Angebot von „unversicherter Versand“
– Versandkosten ins Ausland
– Rücksendung nur in Originalverpackung
– „Unfreie Pakete werden nicht angenommen“
– unvollständiges/fehlendes Impressum/Anbieterkennzeichnung
– Ungenehmigte Verwendung von Fotos
– Markenverletzung durch Import