Was ist abmahnfähig?


FEHLER DIE ZU EINER ABMAHNUNG FÜHREN KÖNNEN (nicht abschließend)

– Widerrufsrecht bei ebay

– Fehlerhafte AGB

– Vertrieb von Energiesparleuchten ohne Anmeldung nach ElektroG

– Markenrechtsverletzung bei Onlineshops, auch ebay, Amazon u.a.

– Fehlende Anmeldung nach ElektroG bei Spielzeugen (Chinaimport)

– Zollangaben

– Grundpreisangabe

– Fehlende Registrierung von Energiesparlampen nach ElektroG bei der  Stiftung EAR

– 40 Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung

– Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei ebay

– TÜV/CE Prüfung oder Zertifizierung

– Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

– Telefonnummern in der Widerrufsbelehrung

– Kosmetikverordnung

– Verstoß gegen die Verpackungsverordnung

– Fehlende Registrierung nach ElektroG

– Werbung mit Garantien

– Tauschbörsen, Filesharing

– Werbung mit einer Herstellergarantie

– falsche Gewährleistungsregelungen, gerade bei Gebrauchtware

– Rückgabebelehrung bei ebay

– Hoodies einer amerikanischen Firma

– Verstoß gegen die Buchpreisbindung (Buchpreisbindungsgesetz)

– Werbung mit lebenslanger Garantie

– Angebot von „unversicherter Versand“

– Versandkosten ins Ausland

– Rücksendung nur in Originalverpackung

– „Unfreie Pakete werden nicht angenommen“

– unvollständiges/fehlendes Impressum/Anbieterkennzeichnung

– Ungenehmigte Verwendung von Fotos

– Markenverletzung durch Import