Rechtsanwaltskosten


Was kommt an Kosten auf Sie zu wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen? Kein ganz einfaches Thema. Allerdings könnte die Frage auch lauten: Was kommt an Kosten auf Sie zu, wenn Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen?

Uns ist es wichtig, dass der Mandant bereits von Beginn an über die möglichen Kosten unserer Beauftragung aufgeklärt wird. Um eine Orientierung zu geben, möchten wir Ihnen unsere Abrechnungsmodi an dieser Stelle kurz aufzeigen.

Abhängig vom Aufwand und Bedeutung der Angelegenheit berechnen wir die Kosten unserer Beauftragung nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach Stundensatz oder vereinbaren mit dem Mandanten eine Pauschale.

Dies bedeutet, dass etwa bei einem geringen Streitwert, der aber einen besonderen Aufwand in der Bearbeitung mit sich bringt, sehr wahrscheinlich nach Stundensatz oder Pauschale abgerechnet wird, da eine Vergütung nach dem RVG nicht angemessen wäre. Dies erläutern wir unseren Mandanten in jedem ersten Gespräch.

Vergütungspauschalen vereinbaren wir individuell mit unseren Mandanten. Insbesondere dann, wenn wir wegen einer Abmahnung wegen Filesharing im Bereich von Tauschbörsen etc. tätig werden, sind mit der Pauschale von 178,50 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei einer Forderung des Gegners bis 800 € und einer Pauschale von 220,00 €  inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei einer Forderung des Gegners ab 800 € für die außergerichtliche Vertretung alle Kosten gleich im Blick.

Sofern eine gerichtliche Vertretung erfolgen soll, sind wir nach dem RVG verpflichtet, keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren in Rechnung zu stellen.