Wettbewerbsrecht – Apothekenrabatte und Zugaben nur bis 1 Euro zulässig (BGH, 09.09.2010 – I ZR 193/07 u.a.)

 

Der für Wettbewerbssachen zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied, dass es wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sei, wenn Apotheken Werbegaben oder Preisnachlässe etc. im Wert von mehr als einem Euro gewährten. weiterlesen

Von A bis Z

 

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht , Markenrecht,  Abmahnungen von A – Z

Abmahnung

Wettbewerbsstreitigkeiten beginnen zumeist mit einer Abmahnung. Sinn der Abmahnung ist es, den Verletzer auf sein wettbewerbswidriges Verhalten aufmerksam zu machen.  Im Filesharing werden urheberrechtliche Verstöße abgemahnt.

Abmahnbefugnis

Bei Wettbewerbsverletzungen kann jeder Gewerbetreibende seinen Mitkonkurrenten abmahnen, sofern dieser seine Waren und Leistungen auf demselben Markt anbietet. Ebenso sind rechtsfähige Verbände abmahnbefugt.

Im Filesharing ist jeder abmahnbefugt, der die behaupteten Rechte durch entsprechende Lizenzen nachweist.

Außergerichtliches Verfahren

Wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Streitigkeiten beginnen meist mit einer Abmahnung. (sollte nun zur Abmahnung verlinkt werden).  Notwendig ist dies nicht. Der Abmahnbefugte kann ohne Weiteres einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.

Auskunftsanspruch

Der Verletzte hat gegenüber dem Verletzer einen Auskunftsanspruch nach Urheberrecht bzw. Wettbewerbsrecht.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Ansprüche aus Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht können mittelt eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies ist ein Eilverfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist und dem Zweck dient, dem Verletzer zu  einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Regelmäßig soll der Verletzer verpflichtet werden, den Störungszustand zu beseitigen und zukünftige Störungen zu unterlassen.

Abschlussverfahren

Das Abschlussverfahren soll die in Regelungen sichern, die in der einstweiligen Verfügung getroffen wurden.

Abschlusserklärung

Mit dieser Erklärung erkennt der Verfügungsbeklagte die Verfügung als endgültig an.

Beseitigungsanspruch

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Urheberrechtsgesetz sowie Markenrechtgesetz kann der Störer verlangen, dass der Störungszustand unverzüglich beseitigt wird.

Bildrechte

Dem Schöpfer eines Werkes, z.B. eines Gemäldes, Bildes oder Fotos stehen verschiedene Rechte an diesem Werk zu. So hat er z.B. das Veröffentlichungs-,Vervielfältigungs-,Verbreitungsrecht.

Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen und Umgestaltungen dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers erfolgen.

Bußgelder

Unabhängig von einer Abmahnung können in wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Streitigkeiten Bußgelder verhängt werden.

Copyright

Die Rechte am Werk liegen regelmäßig beim Urheber. Nur mit dessen Zustimmung darf eine Vervielfältigung erfolgen. Ausnahmen: Nutzungsrechte, öffentliches Zugänglichmachen für Unterricht und Forschung und aktuelle Berichterstattung

CE-Kennzeichnung

Ist eine Kennzeichnung , die für bestimmte Produkte und deren Produktsicherheit durch das EU-Recht vorgeschrieben wird. Abmahnfähig, wenn die CE-Kennzeichnung fehlt oder fehlerhaft ist.

DPMA

Deutsches Patent-und Markenamt. Zuständig für Marken,-Gebrauchs-Geschmacksmuster-und Patentanmeldungen.

Dienstleistungen

Das Erbringen von Dienstleistungen unterliegt gesetzlichen Vorschriften, z.B. dem Wettbewerbsrecht.

Dienstleistungsinformationsverordnung

Schreibt für alle Dienstleister umfangreiche Informationen vor. Verstöße hiergegen sind bußgeldbewehrt und können abgemahnt werden.

Domainrecht

Rechtsfragen rund um die Domain sind relevant. Insbesondere bei der Auswahl eines Domainnamens müssen vor allem Markenrechte beachtet werden.  Für die Registrierung ist die DENIC zuständig, die nur bei offensichtlicher Verletzung eine Prüfpflicht dahingehend hat, ob Rechte Dritter verletzt werden.  Bei Verletzung von Rechten Dritter kann bei der DENIC die Löschung beantragt werden.

Datenschutz

Landes-und bundesrechtliche Regelung über den Umgang mit Daten, sofern diese erhoben, bearbeitet, gespeichert werden.

e-Commerce

Elektronischer Handel/ Handelsverkehr mit zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen

EuGH

Europäischer Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der europäischen Union.

Elektrogesetz

Das Elektrogesetz stellt Pflichten für den Hersteller und dem Hersteller gleichstehende Personen zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen von Elektro-und Elektronikgeräten auf. Verstöße hiergegen werden abgemahnt.

Einstweilige Verfügung

Ansprüche aus Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht können mittelt eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies ist ein Eilverfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist und dem Zweck dient, dem Verletzer zu  einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Regelmäßig soll der Verletzer verpflichtet werden, den Störungszustand zu beseitigen und zukünftige Störungen zu unterlassen.

Feststellungsklage, negative

Das Einreichen dieser Klage ist dann sinnvoll, wenn  der Unterlassungsanspruch nicht besteht und dies vom Gericht festgestellt werden soll.

Fernabsatz

Unter anderem, alle Vertragsabschlüsse, die mittels elektronischer Fernabsatzgeräte, wie Telefon, Fax, Computer geschlossen werden und für die besondere gesetzliche Regelungen gelten.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Dieses Gesetz dient nach § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschtem Wettbewerb.

Geschäftliche Handlung im Sinne des UWG

„Geschäftliche Handlung“ nach § 2 UWG ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt.

Gewinnabschöpfung

Rechtsfolge bei unzulässigen Handlungen im Sinne des Wettbewerbs,-Marken,-Urhebergesetzes

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz-MarkenG)

Das Markengesetz regelt alles rund um die Marke und sonstige Kennzeichen.

Geschäftliche Bezeichnungen

Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel nach dem Markengesetz geschützt.

Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke kann für den gesamten Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union eingetragen werden.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Zudem werden unterschiedliche Rechtsbeziehungen geregelt.

Hauptsacheverfahren

Dieses Verfahren ist ein Abschlussverfahren, das die Beendigung des Verfügungsverfahrens darstellt.

HABM

Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern

Herabsetzung von Mittbewerbern

Nach dem UWG unzulässige geschäftliche Handlung, abmahnbar.

Irreführung von Verbrauchern

Nach UWG eine unlautere Handlung, die darauf zielt, durch unwahre Angaben oder sonstige Täuschungen den Verbraucher irrezuführen, abmahnbar.

Informationspflichten

Pflichten, die Unternehmer im Internet umfangreich treffen und über die er den Verbraucher vor und nach dem Vertragsschluss zu informieren hat, abmahnbar.

Irreführung durch Unterlassen

Nichtaufklären über eine entscheidungsrelevante Tatsache, abmahnbar

Jubiläumsverkauf

Der Jubiläumsverkauf unterliegt den Regelungen des UWG. Verstöße hiergegen können zu Abmahnungen nach UWG führen.

Koppelungsverbote

In der Regel darf die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben, etc. nicht von der Verpflichtung zum Kauf einer Sache abhängig gemacht werden. Bei Verstößen hiergegen  drohen Sanktionen nach dem UWG.

Kennzeichen

Kennzeichen von Unternehmen können wettbewerbsrechtlich oder/und markenrechtlich geschützt sein. Der Mißbrauch eines Kennzeichens, z.B. die Verwendung in einer fremden Domain verstößt gegen vorgenannte gesetzliche Regelungen und ist daher abmahnfähig.

Kollektivmarke

Marke, deren Inhaber ein rechtsfähiger Verband bzw. eine Person des öffentlichen Rechts ist.

Lockvogelangebot

Unzulässige Werbung nach UWG. Werbeangebot soll dazu dienen, den Kunden aufgrund eines augenscheinlich sehr günstigen Schnäppchens in den Laden zu locken. Ein ausreichender Vorrat wird nicht vorgehalten. Die Hoffnung besteht darin, dass der Kunde auf andere nicht mehr so preiswerte Ware ausweicht.