Markenanmeldung
Für unsere Mandanten gibt es viele gute Gründe, eine Marke bundes- oder europaweit anzumelden. Sofern sie global tätig sind, kommt stattdessen auch eine Anmeldung einer so genannten IR-Marke in Frage.
Warum sollten Mandanten eine Marke anmelden?
In unserer Beratungspraxis erleben wir häufig, dass die Mandanten erst nach einem ausgestandenen Rechtsstreit im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes eine Marke anmelden.
Eine frühere Markenanmeldung hätte oftmals geholfen, den Rechtsstreit zu vermeiden.
So hätte der Mandant bei dem Versuch, seine Unternehmensbezeichnung schützen zu lassen, sehr wahrscheinlich bemerkt, dass er z.B. mit der von ihm genutzten Internetdomain gegen Markenrechte Dritter, wahrscheinlich eines Wettbewerbers, verstößt. Der Streit um die Abmahnung wäre in dem Fall wohl nicht entstanden. Die Kosten hätten vermieden werden können.
Oder aber der Streit, wessen Unternehmenskennzeichen bekannter ist, wäre einfach durch die zeitigere Anmeldung als Marke von vornherein geklärt gewesen. Auch in diesem weitaus günstigeren Fall hätte ein kostspieliger Rechtsstreit wohl vermieden werden können.
Oftmals ist es auch so, dass Unternehmensgründer mit Ihrem Geschäftsmodell in den Markt eintreten, ohne zuvor alle Rechte hieran gesichert zu haben. Findige Mitbewerber sichern sich dann schnell die gewerblichen Schutzrechte und der Mandant darf dann nicht mehr unter dem beabsichtigten Namen auftreten.
Wenn die Mandanten jedoch als Markeninhaber registriert sind, steht das Markenrecht ihnen auch zur Seite. Dies schützt u.a. vor Fällen, in denen jemand eine Domain registriert, die den registrierten Markennamen des Mandanten enthält. Hätte er dagegen keine Marke registriert, ergäbe sich die zuvor beschriebene ärgerliche Konstellation, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass das gesamte Geschäftsmodell zu den Akten gelegt werden müsste.
Es zeigt sich also, dass es sich lohnt frühzeitig über eine Markenanmeldung nachzudenken. Dieses Anmeldeverfahren kann u. U. recht aufwendig werden, etwa wenn Bedenken gegen die Eintragungsfähigkeit einer Marke erst nach einigen Korrekturen ausgeräumt werden können. Wir begleiten unsere Mandanten auf Wunsch bis zur Eintragung ihrer Marke!
Kosten der Markenanmeldung
Für den Mandanten ist es selbstverständlich wichtig zu wissen, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er sich entschließt, uns mit der Markenanmeldung zu beauftragen.
Für die Markenanmeldung in Deutschland erhebt das Deutsche Marken- und Patentamt in München eine pauschale Gebühr von 300,00 €. Damit kann die Marke für drei Klassen angemeldet werden. Jede weitere Klasse kostet noch einmal 100,00 €.
Für eine Gemeinschaftsmarke (EU) sind beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien eine pauschale Gebühr von 900,00 € für drei Klassen zu entrichten. Jede weitere Klasse kostet noch einmal 150,00 €.
Die Anmeldung einer IR-Marke führt in Deutschland zu einer Gebühr von 180,00 € und für die Eintragung im Register der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu einer Gebühr, die vom Schutzumfang abhängt.
Die Kosten unserer Beauftragung
Abhängig vom Umfang des Geschäftsmodells und der abgeforderten Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen noch vor Beginn unserer Tätigkeit ein Honorar, welches in den meisten Fällen pauschal eine sofortige Kostentransparenz mit sich bringt oder nach Stunden bemessen ist. Gegebenenfalls werden beide Modelle auch kombiniert.
Mit diesem Honorar sind alle unsere Tätigkeiten abgedeckt, die die Markenanmeldung mit sich bringt. Die Kosten einer etwaigen streitigen Vertretung vor dem Marken- und Patentamt sind davon allerdings nicht umfasst. Hierzu wäre eine gesonderte Beauftragung erforderlich.
Unsere Tätigkeit umfasst:
Vorprüfung, ob die beabsichtigte Marke bereits existiert,
Prüfung, ob die beabsichtigte Marke eintragungsfähig ist;
Individuelles Gespräch, in dem erörtert wird, ob die Marke zum Geschäftsmodell passt und Ermittlung der richtigen Klassen zu Ihrer Markenanmeldung;
Anmeldung der Marke beim zuständigen Marken- und Patentamt;
Korrespondenz mit dem zuständigen Marken- und Patentamt bis zur Eintragung oder Widerspruch.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen neben unseren Kontaktdaten aus dem Impressum auch unser Kontaktformular zur Verfügung.