Philosophie


Wir sind ein relativ junges Büro – allerdings nicht am Maßstab der Rechtsgebiete, die wir in unserem Büro betreuen. Im Bereich des Rechts der Neuen Medien bedeutet dies aber auch, dass wir die Sprache unserer Mandanten sprechen und dadurch Zeit und Kosten sparen können. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch unsere Ausbildung, Fokussierung in den Rechtsgebieten und unsere Erfahrung zusammen mit unseren Mandanten Lösungen finden können, die sowohl juristisch als auch unternehmerisch fundiert sind.

Wir wissen auch, dass in den von uns bearbeiteten Rechtsbereichen aufgrund kurzer Fristen und sich schnell ändernder Gesetzgebung Schnelligkeit besonders wichtig ist.  Soweit möglich geben wir Ihnen in einer ersten Anfrage eine Auskunft zur grundsätzlichen rechtlichen Bewertung Ihrer Frage. Zumeist wird aber wegen der Komplexität des Sachverhalts eine telefonische Besprechung nicht ausreichen, weswegen wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren, der in der Regel in den folgenden 1 – 3 Tagen möglich sein wird. Unser Büro liegt zentral in der Innenstadt. Aufgrund der Nutzung modernster Kommunikationssysteme kann ein Besprechungstermin bei weiter Entfernung und auf Wunsch des Mandanten auch in Form einer Video-Konferenz erfolgen.

Sollten dennoch einmal Fragen zur Erreichbarkeit oder sonstige Nachfragen auftreten, wird Ihnen unser freundliches Personal hierfür gerne zur Verfügung stehen.

Warum einen Rechtsanwalt beauftragen?

Der Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege, § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Bei der Bearbeitung der ihm übertragenen Mandate ist der Rechtsanwalt zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, § 43a Abs.1, 2 BRAO. Es ist ihm darüber hinaus untersagt widerstreitende Interessen zu vertreten, § 43a Abs.4 BRAO. Dies sind nur einige der besonderen Merkmale, die einen Rechtsanwalt von anderen (nichtanwaltlichen) Beratern unterscheidet. Gleichzeitig bedeutet dies, dass ein Rechtsanwalt alleine den Interessen seines Mandanten verpflichtet ist. Wenn man darüber nachdenkt, ob man einen sonstigen Berater oder einen Rechtsanwalt beauftragt, sollte man diese Aspekte ebenfalls einfließen lassen.