Urheberrecht/ Urheberpersönlichkeitsrecht – Kein Schadenersatz für Zerstörung verblassender Kunst (LG Berlin, Urt. v. 07.02.2012, Az. 15 O 199/11)
Das Landgericht (LG) Berlin hatte über die Schadenersatzklage eines Künstlers zu entscheiden, dessen Bild einer Freiluftgalerie durch Sanierungsmaßnahmen zerstört wurde. Laut Pressemitteilung der Berliner Zivilgerichte vom 7.2.2012 hatte ein Künstler gegenüber dem Land Berlin einen Schaden von mindestens EUR 25.000,- geltend gemacht.
Der Kläger hatte nach dem Mauerfall neben anderen Künstlern ein Originalstück der Berliner Mauer auf der Ostseite – East Side Gallery – künstlerisch gestaltet. Dieses Bild wurde im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zerstört, woraufhin der Kläger sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ als absichtlich vernichtet ansah. Das „geistige Band“ zwischen ihm und seinem Mauerbild sei hierdurch „irreversibel zerschnitten“ worden.
Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael
Internetrecht/ Filesharing – Auch „lediglich“ streaming von kino.to rechtswidrig (AG Leipzig – Pressemitteilung GVU vom 22.12.2011)
Wie einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom 22.12.2011 zu entnehmen war, sieht ein Richter des Amtsgerichts (AG) Leipzig nicht nur die Betreiber des Internetportals „kino.to“ als Verletzer von Urheberrechten an, sondern auch diejenigen, die sich die Filme dort angeschaut haben. weiterlesen
Die neue Widerrufsbelehrung 2011
Am 04.08.2011 wurden die neuen Muster zur Widerrufs-und Rückgabebelehrung im Gesetzesblatt veröffentlicht. Eine Anpassung des alten Musters an das neue gesetzliche Muster muss daher bis zum 04.11.2011 erfolgen. Nach Ablauf der Frist ist mit Abmahnungen zu rechnen.
Der Gesetzgeber hat u.a. die Wertersatzklausel an die europäische Rechtsprechung angepasst. Händler dürfen demnach dem Kunden für das Prüfen der Ware keinen Wertersatz auferlegen. Erst wenn der Kunde über ein bloßes Testen und Ausprobieren der Ware hinausgeht, in dem er augenscheinlich das Produkt für seine Zwecke nutzt, darf der Händler angemessenen Wertersatz verlangen. In der neuen Widerrufsbelehrung heißt es hierzu:
,,Unter Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“
Interessant dürfte hierbei werden, wie zukünftig die Gerichte die sicher zu erwartende Streitfrage, was im Ladengeschäft üblich und möglich ist, entscheiden werden.
Auch birgt die Möglichkeit des Ausprobierens und Testens für den Händler weiterhin die Gefahr, Wertersatz eben doch nicht geltend machen zu können. So sind Waren denkbar, die bereits aus der Natur der Sache heraus, umfassend genutzt werden müssen, um im Sinne des Gesetzgebers getestet und ausprobiert werden zu können, z.B. Wasserbetten, Computer, die keinen Testmodus vorhalten u.s.w.
Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne
Markenrecht/ Domainrecht – Imagesicherung und Top-Level-Domain .xxx
Eine findige US – Firma, die ICM Registry, hatte bei der für die Verwaltung von Domains zuständigen Organisation ICANN bereits zu Beginn des neuen Jahrtausends beantragt, die Domains mit der Endung .xxx verwalten zu dürfen. Zehn Jahre später wurde diesem Antrag stattgegeben. Hintergrund: mit dem Buchstaben „x“ werden im Internet zumeist erotische Inhalte beworben und angeboten. Dementsprechend würde das Interesse an der Reservierung einer solchen Endung entsprechend groß sein. Laut Angabe der Firma ICM Registry auf ihrer Homepage hat sie auch bereits über 900.000 Interessenbekundungen für eine Reservierung erhalten. weiterlesen
Pflichten des Händlers beim Verkauf von Spielzeug ab 20. Juli 2011
A. Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeugen und der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Nur neues Spielzeug, das nach dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wird
Alle Waren mit Spielewert, wobei der Spielewert vom Hersteller beabsichtigt sein muss, jedoch nicht alleiniges Kriterium
Spielzeug für Kinder bis 14 Jahren
B. Ihre Prüfpflichten
Prüfen: weiterlesen
Mobbing im Netz – ishare gossip und Co.
Mobbing – ein Thema mit wechselnder Brisanz, ist wieder aktueller den je. Gerade in den letzten Wochen tauchte in verschiedenen Medien ein Begriff besonders häufig auf: „i share gossip“, zu deutsch „ich teile Gerüchte“. Im Internet verbirgt sich hierunter ein Portal, auf dem Schüler anonymisiert über andere herziehen können. weiterlesen
Internetrecht/ Sozialrecht – Vorsicht beim Versenden von E-Mails!!! (VG Düsseldorf, 02.11.2010 – 23 K 5235/07)
Wer glaubt, gefahrlos (Scherz-)E-Mails im Büro versenden zu können, sollte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf in Zukunft vorsichtiger agieren. Zumindest sollte man nicht überrascht sein, wenn der angeschriebene Kollege dann nicht zum Dienst erscheint. Er könnte traumatisiert sein! weiterlesen
Ebay, Amazon und Co. – Widerrufsrecht und kein Ende
Obwohl das Jahr 2010 noch nicht vergangen ist und das gesetzliche Muster zum Widerrufsrecht, das seit dem 11.06.2010 verwendet werden muss, noch nicht einmal Patina ansetzen konnte, steht bereits die nächste Änderung bezüglich der Widerrufsbelehrung ins Haus. Ende November 2010 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge beschlossen. weiterlesen
Medienrecht- Was verboten ist, hat einen besonderen Reiz oder warum eine Rechtsanwältin alle Geschäfte betreten darf.
Kaum zu glauben, was ein Wochenendbummel durch die Ottostadt Magdeburg zu Tage bringen kann! Eigentlich wollte ich ein bekanntes Kaufhaus betreten um dort ,,Schöner zu shoppen“ (so jedenfalls der Werbeslogan von Karstadt), als mich ein Verbotsschild magisch anzog. Bei dem Verbotsschild handelte es sich um ein circa DIN A4 großes weißes Blatt, das in der Eingangstür eines Geschäftes hing und auf dem sinngemäß Folgendes zu lesen war: ,,Zugang für Mitarbeiter der GEZ verboten. Unberechtigter Zugang wird als Hausfriedensbruch verfolgt!“ Die Inhaberin ,,XY“. weiterlesen
Trauer im World Wide Web
Passend zu dem heutigen trüben tristen und nebelig verhangenen Novembertag, hörte ich auf meinem Lieblingsradiosender bei der Fahrt zur Kanzlei einen Beitrag über sogenannte virtuelle Friedhöfe. So sollen virtuelle Trauerportale im Trend des World Wide Web liegen. Dabei spiele es keine Rolle, ob um Mensch, Tier oder Gegenstand, Unbekannt oder Bekannt, Promi oder Semipromi getrauert wird, so der Moderator. weiterlesen