Internetrecht/ Domainrecht – „fc-bayern.es“ verletzt FC Bayern München in seinen Namensrechten (OLG Köln, 30.04.2010 – 6 U 208/09)

 

In seinem Urteil vom 30.04.2010 entschied das Oberlandesgericht Köln, das die spanische Domain „fc-bayern.es“ die Namensrechte des FC Bayern München verletzt. Dieser hatte geklagt, weil der Inhaber der Domain auf die außergerichtliche Abmahnung hin den Unterlassungsanspruch nicht anerkannt hatte.

Das OLG entschied, dass der Klägerin, der FC Bayern München AG, zwar keine Rechte aus Markenrecht auf Unterlassung zustünden. Hierbei bezog sich das OLG auf die „afilias“ – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. April 2008, Az. I ZR 159/05), wonach dann, wenn die Domain nicht im Rechtsverkehr benutzt werde, Markenrecht nicht anwendbar sei. Ein Schutz käme allerdings über das Namensrecht des Art 12 Grundgesetz in Betracht. Dort sei dann abzuwägen zwischen dem Nutzungsrecht des Domaininhabers, der die Eintragung der Domain zeitlich vor der Eintragung einer gleich lautenden Marke durch einen Dritten, erwirkt habe.

Das OLG kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Beklagte mit seinen Nutzungsrechten hinter den Namensrechten des FC Bayern zurückstehen müsse. Hieran ändere auch nichts, dass es sich um eine spanische Domain handele. Es genüge, dass das Unternehmen im Inland hinreichend bekannt und/ oder geschäftlich tätig sei.

Die notwendige Verwirrungsgefahr sah das OLG auch nicht dadurch gehindert, dass der FC Bayern München in Spanien unter dem Begriff „Bayern de Munich“ bekannt sei. Es sei nicht entscheidend, dass ein (spanischer) Fan die Seite mit dem Begriff „FC Bayern München“ verbinde, sondern dass er erwarte, die Homepage werde vom FC Bayern München betrieben.

Dementsprechend wurde der Unterlassungsanspruch der Klägerin auch vom OLG Köln bestätigt.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael