Wo Lego draufsteht, muss nicht mehr Lego drinsein.

 

Die dänische Herstellerfirma Lego hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof eingefahren. Am 14.09.2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Aktenzeichen: C48/09), dass die Legosteine nicht als Marke eintragungsfähig sind. Ursprünglich hatte die dänische Firma seine Spielsteine als Patent angemeldet. Nach dem Ablauf der Schutzfrist meldete Lego einen roten Baustein mit acht Noppen als europäische Gemeinschaftsmarke zuerst erfolgreich beim HABM in Allicante an. Hiergegen erhob die kanadische Firma Mega Brands, die zwischenzeitlich vergleichbare Bausteine vertrieb, Beschwerde beim HABM. Das Markenamt löschte daraufhin die Markeneintragung mit der Begründung, dass der Baustein als Marke nicht eintragungsfähig sei, da sich die Form des Legosteins aus seiner technischen Funktion ergebe. In diesem Fall würde dann das Patentrecht greifen, dessen Schutzfrist jedoch bereits abgelaufen sei. Diese Auffassung bestätigte bereits im November 2008 das europäische Gericht, nun ebenso der Europäische Gerichtshof. Die Richter des Europäischen Gerichtshof wiesen zusätzlich darauf hin, dass bei einem gleichartigen Nachbau und Vertrieb der Legosteine durch Konkurrenten durchaus gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstoßen werden kann. Diese Problematik lag den Richtern jedoch nicht zur Prüfung vor.

Rechtsanwältin Christel Hahne