Internetrecht – Unwirksame AGB bei Schweigen als Zustimmung (OLG Koblenz, 30.09.2010 – 2 U 1388/09)

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte darüber zu entscheiden, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Internetanbieters zu bewerten seien, wonach eine Änderung des Vertrages durch den Anbieter dann wirksam sein sollte, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Änderung widersprach. Darüber hinaus sollten Rücklastschriften auf Kosten des Kunden erfolgen.

Das Gericht erklärte die Klauseln für unwirksam. Der Kunde müsse es nicht hinnehmen, dass sein Vertragspartner einseitig die Vertragsklauseln ändern und so die Ausgestaltung zukünftiger Geschäfte bestimmen könne. Dies benachteilige den Kunden unangemessen.

Auch die Kosten für Rücklastschriften seien nicht vom Kunden zu tragen. Es sei alltäglicher Arbeits- und Verwaltungsaufwand, dass Beträge auch einmal zurückgebucht werden müssten. Dieses Risiko sei nicht einseitig auf den Kunden abzuwälzen.

Letztlich sie die Klausel über die Zustimmungsfunktion auch nicht transparent genug, da dadurch schlechtestenfalls der gesamte Vertrag einseitig umgestaltet werden könne.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael