Abmahnungen – Anwaltskosten für unberechtigtes Filesharing sind nicht immer berechtigt

 

Jeder, der bereits schon einmal eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, kennt das. Neben den Lizenzgebühren werden auch Anwaltskosten geltend gemacht, die zusammen mit den anderen Ansprüchen, je nach abmahnender Kanzlei zwischen 350 Euro und 2500 Euro oder mehr liegen.

Nun  hat das Landegericht Hamburg mit Urteil vom 08.Oktober 2010, Geschäftszeichen  308 O 710/09 entschieden, dass nicht immer ein Anspruch auf die die Anwaltskosten besteht.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die ausgesprochene Abmahnung unwirksam ist. Im vorliegendem Rechtsstreit begründeten die Hamburger Richter die Unwirksamkeit der Abmahnung wie folgt:

,, In der Abmahnung legitimierten sich die Prozessbevollmächtigten der Klägerin für sechs verschiedene Tonträgerunternehmen, unter anderen die Klägerinnen, die in ihrer Gesamtheit  als die führenden deutschen Tonträgerhersteller bezeichnet wurden. Es wurde ausgeführt,  dass die ermittelten 4120 Audiodateien Musikrepertoire enthielten, an denen diese Tonträgerunternehmen die ausschließlichen Verwertungsrechte besäßen.

Eine Zuordnung der jeweiligen Audiodateien zu dem jeweiligen Unternehmen erfolgte nicht.

Das genügt nicht den Anforderungen an eine wirksame Abmahnung.

Und weiter heißt es:

,,Es wäre jedenfalls erforderlich gewesen, darzulegen, welcher Abmahnende bzgl. welcher  Audiodatei die Rechte geltend macht und die Nutzung beanstandet.“

Dieses Urteil ist insofern bedeutungsvoll, als dass durch verschiedene Anwaltskanzleien in der Vergangenheit Abmahnung für gleichzeitig mehrere Tonträgerhersteller ausgesprochen wurde, ohne eine konkrete Zuordnung zu dem jeweiligen Audiodateien vorzunehmen. Vielmehr behalfen sich Abmahner damit,  lediglich Listen der up- und downgeloadeten Musikwerke an das Abmahnschreiben zu fügen.

Dass dies für eine wirksame Abmahnung nicht ausreicht, dürfte nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg nun feststehen. Inwieweit dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof durch die Rechtsanwälte Rasch als Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen angegriffen wird, bleibt abzuwarten, ist aber zu erwarten.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne