Wettbewerbsrecht/ Internetrecht Mobile Commerce und rechtliche Anforderungen

 

Aufgrund der rasanten Entwicklung der verschiedenen Internethandys ist es nicht verwunderlich, dass Onlinehandler nun ihre Waren auf dem Vertriebsweg des ,,Mobile Commerce“ anbieten wollen. So bieten gerade die neueren internetfähigen Handys dem Verbraucher eine tolle Gelegenheit von unterwegs im Internet zu surfen und zu shoppen.

Die neuen Möglichkeiten, die sich den Verbraucher eröffnen, bringen jedoch für den Onlinehändler hohe Anforderungen mit sich, denen er sich vor allem im rechtlichen Bereich stellen muss.

Pflichten im Fernabsatz

Da es sich beim Mobile Commerce um Verträge im Fernabsatz handelt, muss der Onlinehändler alle gesetzlichen Informationspflichten erfüllen.  Für den Shopinhaber bedeutet dies zuerst einmal, dass er sicher stellen muss, dass sein Online-Shop für alle in Frage kommenden Browser kompatibel ist und jederzeit bleibt.

Zudem wird der Onlinehändler nicht umhin kommen, seinen Shop so zu gestalten, dass für die Nutzer der Internethandys folgende Informationen bei Vertragsabschluss zur Verfügung stehen:

Impressum, Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung, Artikelbeschreibung,Preisangaben,  Zustandekommen des Vertrages, Versandbedingungen, gegebenenfalls AGB und Lieferzeiten, u.s.w..

Abmahnungen drohen

Der Mobile Commerce ist unserer Einschätzung nach, ein interessanter Vertriebsweg , der jedoch nur dann gewählt werden sollte, wenn alle technischen und rechtlichen Anforderungen vollständig umgesetzt wurden. Insbesondere muss der Shopbetreiber sicher stellen können, dass sein Angebot jederzeit oben genannten Voraussetzungen entspricht.

Andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben. Erste Abmahnungen in diesem Bereich sind bereits bekannt.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne