Wettbewerbsrecht- Lebenslange Garantie bedeutet lebenslanger Streit?
Der Rechtsstreit zwischen Opel und der Wettbewerbszentrale geht nun in die zweite Runde. Mitte November hat die Wettbewerbszentrale Klage gegen den Rüsselsheimer Autobauer beim Landgericht Darmstadt, Aktenzeichen Az. 14 O 413/10 eingereicht, da dieser weiterhin mit einer ,,lebenslangen Garantie“ für seine Fahrzeuge wirbt, diese Garantie jedoch auf 160.000 Kilometer begrenzt. Wie wir bereits berichteten, mahnte die Wettbewerbszentrale Opel wegen der nach ihrer Ansicht wettbewerbswidrigen und irreführenden Werbung ab. Außergerichtlich konnten die Parteien keine Einigung erzielen. Insbesondere rückt Opel nicht von seinem Standpunkt ab, dass die Garantie für ein normales Autoleben, welches im Schnitt 15 Jahre betrage reiche. Da ein durchschnittliches privates Fahrzeug 11.000 Kilometer im Jahr fahre, sei dieses Werbeversprechen nicht unlauter, so die Opelaner. Sowohl die Wettbewerbshüter als auch Opel haben geäußert, dass sie den Streit bis zum BGH tragen wollen. Es bleibt abzuwarten, ob aus der lebenslangen Garantie ein lebenslanger Streit mit ungewissen Ausgang wird.
Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne