Abmahnung- Umgehung des Widerrufsrecht durch Parship

 

Die Verbraucherzentrale Hamburg teilte mit, dass  Parship die Anfang Dezember 2010 von den Hamburgern geforderte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung fristgerecht abgegeben hat. Bei Parship handelt es sich um ein Partnervermittlungsunternehmen im Internet. Neben einer kostenlosen Mitgliedschaft bietet Parship eine Premiummitgliedschaft an, im Rahmen derer ein Persönlichkeitsgutachten erstellt wird. Widerrief das Premiummitglied seine Mitgliedschaft, stellte Parship dem Mitglied bisher 120 Euro für das Persönlichkeitsgutachten mit Hinweis auf eine dementsprechende AGB-Klausel in Rechnung. Nach Ansicht von Parship handelte es sich bei dem Persönlichkeitsgutachten um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht nicht erfasst wird.

Diese Vorgehensweise mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich ab, da die Verbraucherzentale hierin eine rechtswidrige Umgehung des Widerrufsrecht sah. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hätten die Kunden überhaupt kein Wahlrecht bezüglich der Erstellung der Gutachtens, so dass ein Ausschluss vom Widerrufsrecht wettbewerbswidrig ist.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne