Stolperstein: IT-Vertrag

 

Internet Access Provider-Vertrag, Vertrag über die Erstellung einer Website, Web-Site-Hosting-Vertrag, Web Banner-Vertrag…

Aufgrund der Vielgestaltigkeit der IT-Verträge kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den vertragschließenden Parteien. Insbesondere wenn es um die Entwicklung von Software und/ oder IT geht, finden sich viele Parteien im Laufe des Projektes in nerven-und zeitraubenden Streitigkeiten über Kleinigkeiten wieder, die im schlimmstenfalls das gesamte Projekt zu Fall bringen. Hieran knüpfen sich erfahrungsgemäß kosten-und zeitintensive Rechtstreitigkeiten und Mehraufwendungen, so dass für beide Seiten ein enormer Schaden droht bzw. entsteht. Dieser Artikel soll erste Schritte aus rechtlicher Sicht für beide Vertragsparteien aufzeigen, die sie zu erfolgreichen Verwirklichung des Projektes beachten sollten, frei nach dem Leitsatz:

Prävention betreiben – Gerichtsverfahren vermeiden

Von Anfang an gilt der Grundsatz klare Vereinbarungen unter Hinzuziehung von Spezialisten zu treffen.

Schritt 0: Letter of Intent

Vor Abschluss des IT-Vertrages ist es ratsam, einen sogenannten Letter of Intent zu schließen. Hierbei handelt es sich zwar um eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung. Dennoch können hiermit die ersten entscheidenden Weichen gestellt werden. Die Absichtserklärung sollte die Vertragsparteien bezeichnen, bisherige Gesprächsergebnisse dokumentieren, Ziele und zeitliche Vorgaben der Umsetzung des Vertrages konkretisieren, Geheimhaltungsverpflichtungen und dementsprechende Sanktionen darstellen, konkretisieren, wie mit Nutzungsrechten am Projekt und an den Unterlagen verfahren werden soll und bereits Beendigungsgründe und Auslagenregelungen enthalten.

Schritt 1: Pflichtenheft

Ein nächster wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel ist die Erstellung eines Pflichtenheftes. Es ist wichtig, hierin Zeit und Arbeit zu in investieren, da das Pflichtenheft als Beweisgrundlage für die zu erbringenden Arbeitsaufgaben dient und damit in einem späteren gerichtlichen Verfahren zu einem entscheidenden Beweismittel werden kann. Das Pflichtenheft sollte folgende Punkte enthalten, wobei die nachfolgende Aufzählung nicht abschließend ist:

Ziele, Bedürfnisse des Auftraggebers, konkretisierte Beschreibung des Projekts, Art und Weise der Projektumsetzung, zeitliche Vorgaben und Anforderungen, Qualitätsanforderungen, Anforderungen an die Benutzungsoberfläche, einzuhaltende Gesetze, Sicherheitsanforderungen, technische Produktumgebung, Anforderungen an die Entwicklungsumgebung …

Schritt 2: Vertragsgestaltung

Der Vertrag sollte wie ein Maßanzug den Wünschen und Bedürfnissen beider Parteien angepasst werden. Da auch der Vertrag eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung des Projektes darstellt, sollten die Parteien hierauf ebenfalls große Sorgfalt verwenden.

Ein Vertrag, beispielsweise über die Erstellung einer Website sollte folgende Regelungen treffen:

Vertragsgegenstand, Technische Spezifikationen, Durchführungen der Programmierungen, Pflichtenheft, Zeitplan, Vergütungs-und Zahlungsbedingungen, Bereitstellung des Materials, Abnahme, Rechteeinräumung, Mängelhaftung, Haftungsbeschränkung, Ausfallzeiten, Datenschutz, Umgang mit externen Dienstleistern und gegebenenfalls Schlussbestimmungen.

Nicht vergessen sollten die Parteien, Fachbegriffe zu erläutern und zu erklären. Die Begriffsbestimmung kann sowohl im Pflichtenheft als auch im Vertrag erfolgen.

Da es erfahrungsgemäß während der Realisierung des Projektes zu Veränderungen oder Anpassungen kommen kann, ist es ratsam, klar zu regeln, wie hiermit, insbesondere mit Änderungswünschen des Auftraggebers auch im Hinblick auf die Vergütung verfahren werden soll. Dies betrifft auch die Frage des Umgangs mit Projektverzögerungen.

Schritt 3: Dokumentation

Zu jeder Projektrealisierung gehört eine zeitnahe Dokumentation, auch als Handbuch bekannt, die immer in schriftlicher Form übergeben werden sollte.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne