Markenrecht/ Domainrecht – Imagesicherung und Top-Level-Domain .xxx

 

Eine findige US – Firma, die ICM Registry, hatte bei der für die Verwaltung von Domains zuständigen Organisation ICANN bereits zu Beginn des neuen Jahrtausends beantragt, die Domains mit der Endung .xxx verwalten zu dürfen. Zehn Jahre später wurde diesem Antrag stattgegeben. Hintergrund: mit dem Buchstaben „x“ werden im Internet zumeist erotische Inhalte beworben und angeboten. Dementsprechend würde das Interesse an der Reservierung einer solchen Endung entsprechend groß sein. Laut Angabe der Firma ICM Registry auf ihrer Homepage hat sie auch bereits über 900.000 Interessenbekundungen für eine Reservierung erhalten.

 

Grundsätzlich dürfte die neue Endung für Übersichtlichkeit und eine schärfere Trennung von Webseiten dienen, deren Inhalte Kinder und Jugendlichen nicht zugänglich sein sollten. Problematisch könnte für Inhaber eingetragener Marken, die nicht im Erotikbusiness tätig sind, jedoch sein, dass eine Domain von einem Dritten mit dem eigenen Markennamen angemeldet wird, die dann auf .xxx endet. Der Kunde, der das Unternehmen im Internet sucht, stößt möglicherweise auf die Erotikseite und stellt einen Zusammenhang mit der Marke her, der tatsächlich nicht besteht.

 

Es droht ein Imageverlust, mindestens aber ein aufwendiger Rechtsstreit um die Zulässigkeit der Verwendung als Domainnamen. Zur Erinnerung: eine ältere Marke geht einer späteren Domainregistrierung vor. Umgekehrt hat der Inhaber einer Domain mit Kennzeichnungskraft (Namensbestandteil der Firma etc.) die besseren Rechte jedenfalls dann, wenn er unter der Domain bereits geschäftlich aufgetreten ist.

 

ICM Registry scheint das Problem ebenfalls gesehen zu haben und gewährt Markeninhabern eine Frist, innerhalb der sie bevorzugt eine Domain mit der Endung .xxx erwerben können. Diese Domain kann dann nicht mehr vergeben werden und dem Inhaber steht es frei, diese zu verwenden.

 

Die Frist für die bevorzugte Reservierung beginnt am 7. September 2011 und endet 28. Oktober 2011. Auf der Seite der ICM Registry wird dies auch als „…50 days to wake up…“ beschrieben. Nach dem Ende der Frist kann man nur noch zusammen mit anderen Bewerbern um die Domain konkurrieren, was entsprechend geringere Erfolgsaussichten mit sich bringt, eine solche Domain zu erwerben. Dieses Verfahren müssten aber auch alle anderen Bewerber durchlaufen, die zwar bereits unter einem Firmennamen tätig sind, aber noch keine Marke eingetragen haben.

 

Weitere Informationen gibt es direkt auf der Homepage der ICM Registry.

 

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael