Widerrufsfrist für ebay- 14 Tage oder 1 Monat?
Aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 04.07.2011, Aktenzeichen 20 O 19/11 ist es empfehlenswert nun wieder eine einmonatige Widerrufsfrist für Auktionen bei ebay zu verwenden. Hintergrund der Empfehlung ist folgender: § 355 BGB fordert vom Onlinehändler, dass er dem Käufer die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform übermittelt. Unverzüglich mitgeteilt ist die Widerrufsbelehrung innerhalb der nächsten 24 Stunden nach Vertragsschluss. Nun verhält es sich bei ebay-Auktionen so, dass der Vertragsschluss bereits mit dem Höchstgebot des Bieters zustande kommt, also nicht erst nach Ablauf der Auktion. Zwischen dem Höchtsgebot des Bieters und dem Ende der Laufzeit können durchaus mehr als 24 Stunden liegen. Der Onlinehändler ist daher auf der sicheren Seite, wenn er die einmonatige Widerrufsfrist für Auktionen bei ebay verwendet.
Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne