Der Ball ist rund,…

 

… das Spiel hat 90 Minuten und eine WM ist eine WM

Der Streit zwischen dem Unternehmen „Ferrero“ und der Organisation „FIFA“ hatte für einige Wochen eine ganz besondere Bedeutung. Bereits zur Weltmeisterschaft 2006 hatte es einen Markenrechtsstreit zwischen Ferrero und der FIFA gegeben. Damals hatte sich die FIFA die Marke „WM 2006“ und „FUSSBALL WM 2006“ schützen lassen. Für die Verwendung dieser Begriffe auf Aufklebern, die Schokoriegeln beigelegt werden sollten, wollte Ferrero verständlicherweise keine Lizenzgebühr zahlen und beantragte daher das Löschungsverfahren der Marke. Mit Erfolg: „FUSSBALL WM 2006“ habe keine besondere Unterscheidungskraft, so dass jedenfalls die damit vertriebenen Waren und Dienstleistungen vom Verkehrskreis nicht ausschließlich der FIFA zugeordnet werden; bei der Marke „WM 2006″ sei schon die klare Zuordnung zu einer Fußball Weltmeisterschaft fraglich  (BGH AZ: I ZB 96/05). Mittlerweile läuft das Löschungsverfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG).

Nunmehr dreht sich der Streit um die Marken „EM 2012“ und „WM 2010“. Hier entschied das Patentgericht, dass auch dort eine Unterscheidungskraft gemäß §  8 Abs. 2  MarkenG fehle. Beide Marken(begriffe) würden nicht ausschließlich der FIFA und deren Produkten zugeordnet, so dass diese die als Marke angemeldeten Begriffe nicht alleine für sich beanspruchen könne (BPatG Az. 25 W (pat) 38/09; Az. 25 W (pat) 35/09).

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Entscheidung des EuG zu „WM 2006“ ausfallen wird. Die Entscheidung des EuG wird wohl nicht von der des BPaTG abweichen und dürfte für die Verfahren „WM 2010“, „EM 2012“ und „WM 2014“ die Richtung vorgeben.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael, LL.M.oec