Wettbewerbsrecht: Überraschende Telefonanrufe sollen schwieriger werden

 

Im August 2009 war das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung in Kraft getreten. Der Verbraucher sollte besser vor ungewollten Telefonanrufen geschützt werden.

Hierzu wurde auch in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen, dass Anrufe ohne ausdrückliche Einwilligung (Opt-In-Verfahren) eine unzumutbare Belästigung darstellt und daher wettbewerbswidrig sei, § 7 Abs.2 Nr.2 UWG. Hiernach konnte ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000 vergeben werden. Trotz dieser Maßnahmen häufen sich die Beschwerden wegen unerbetener Telefonanrufe bei der Bundesnetzagentur weiterhin.

Die Schwierigkeit bei der Verfolgung des Missbrauchs besteht insbesondere aufgrund von Beweisproblemen. Bislang kann die vorherige Einwilligung des Verbrauchers in einen Anruf auch mündlich erfolgen, weshalb oftmals Aussage gegen Aussage steht. Das Land Nordrhein Westfalen will nun mit einer Gesetzesinitiative zumindest die Textform (E-Mail, Fax, SMS) zwingend vorsehen, so dass hier Beweisschwierigkeiten ausgeräumt werden. Weiterhin soll das Bußgeld auf bis zu EUR 250.000 angehoben werden.

Es bleibt abzuwarten, ob dies den gewünschten Erfolg bringt. Bereits jetzt scheint die Bundesnetzagentur aufgrund der vielen Beschwerden überlastet. Darüber hinaus ist fraglich, ob mit der Textform tatsächlich eine Rechtsklarheit eintreten wird. Denn immerhin ist der Beweiswert von E-Mail, Fax und SMS äußerst umstritten.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael