Markenrecht/ Namensrecht – Flughafen Cochstedt wird Flughafen „Magdeburg – Berlin International“

 

Berlin/ Magdeburg. Heute Morgen im Radio lief die Meldung, die mich sofort aufhorchen ließ. Der Flughafen Cochstedt, etwa 35 km von Magdeburg entfernt, wird sich in „Magdeburg – Berlin International“ umbenennen. Sofort kam mir die Vermutung, dass sich das die etablierten Berliner Flughäfen nicht so ohne weiteres anschauen würden. Und schon im Nachsatz bestätigte mir der Radiomoderator meinen Verdacht. Die Berliner Flughäfen würden wohl bereits mit Klage drohen. Ein kurzer Check auf der Homepage des Cochstedter Flughafens bestätigte mir zunächst die Radiomeldung zur Namensänderung.

Wie aber ist der Vorgang rechtlich zu bewerten? Sofern die Berliner Flughäfen keine Marken eingetragen haben, bestände ein Schutz allenfalls über § 12 BGB, den allgemeinen  Namensschutz. Ob dies aber im Ergebnis greift oder aber wegen der allgemeinen Namensbestandteile kein Namensschutz besteht bzw. auch eine Verwirrungsgefahr anzunehmen ist, dürfte relativ offen sein. Sollte dies so sein beständen Unterlassungsansprüche und unter Umständen auch Ansprüche auf Schadenersatz.

Letztlich wäre es aber auch irgendwie ungerecht, wenn Cochstedt diesen Namen nicht weiter verwenden dürfte. Denn wer sich einmal den Airport dort angesehen hat weiß, dass tatsächlich nur der Name „Magdeburg – Berlin International“ den tatsächlichen Umständen gerecht wird.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael