Internetrecht- Gesetzgeber reagiert auf Internetabzocke und Abofallen

 

Regelmäßig erreichen uns Hilferufe von Mandanten, von denen Geldbeträge zwischen 35,00 Euro und 120,00 Euro per Inkassoschreiben gefordert werden. Die Forderungen werden mit im Internet angeblich geschlossenen Dienstleistungsverträgen begründet. So wird den Mandanten ein Datenauszug vorgelegt, aus dem sich ergeben soll, dass diese an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Internetseite aufgesucht  und dort kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Selbst vor der Behauptung, der User habe eine jährliches kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, schreckt man nicht zurück.

Ein Großteil der so zu ,,Kostenschuldner“ abgestempelten Internetnutzer berichtet, dass sie die Internetseite nicht einmal kannten und Ihnen daher unerklärlich ist, wie sie in diese Maschinerie hineingeraten sind.

Gesetzgeber reagiert mit Buttonlösung

Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat nun  ein Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der dieser Abzocke einen Riegel vorschieben soll. Entsprechend des Entwurfes sollen Verbraucher zukünftig durch einen deutlich gestalteten und sichtbaren Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit von Internetangeboten hingewiesen werden. Der kostenpflichtige Vertrag soll erst dann abgeschlossen werden können, wenn der Nutzer durch einen Klick auf eine vom Anbieter bereit gestellte Schaltfläche bestätigt, dass er den Kostenhinweis gesehen hat.

Fazit:

Wir bewerten den Gesetzesentwurf, der nun vom Bund den Ländern zur Stellungnahme vorgelegt wird, als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Zu dieser Bewertung gelangen wir, obwohl derzeit vielfältige rechtliche Möglichkeiten bestehen, die Ansprüche abzuwehren.

So verstößt die überwiegende Zahl der Abzockangebote gegen die gesetzlichen Informationspflichten und die Vorgaben zur Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung. Aus diesem Grunde sind die angeblich geschlossenen Verträge ohnehin von vornherein unwirksam.

Dennoch ist eine weitere eindeutige Gesetzesregelung notwendig, um den Abzockern endgültig die letzten Schlupflöcher zu nehmen.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne