Markenrecht/ Wettbewerbsrecht – Flughafen Cochstedt darf sich vorerst nicht umbenennen

 

Der Flughafen Cochstedt hatte sich jüngst in „Magdeburg-Berlin International“ umbenannt. Wir berichteten und hatten eine Reaktion der Berliner Flughäfen bereits erwartet.

Das Landgericht Berlin soll laut Pressemitteilungen nunmehr der Argumentation der Antragsteller gefolgt sein, die in einer einstweiligen Verfügung dem Cochstedter Flughafen die obige Bezeichnung untersagt haben.

Die Berliner Flughäfen hatten in der Bezeichnung eine Irreführung von Passagieren gesehen, so dass ein wettbewerbswidriges Verhalten vorläge. Der Name „Magdeburg – Berlin“ würde auf eine räumliche Nähe zu Berlin schließen lassen, die aufgrund der Entfernung von ca. 200 km nicht gegeben sei. Darüber hinaus finde tatsächlich kein Linienflugverkehr statt, so dass auch die Bezeichnung als „International“ eine Größe des Flughafens vortäusche, die nicht gegeben sei.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann der Flughafen Cochstedt nun Widerspruch einlegen.

Wir werden den Rechtsstreit weiter verfolgen. Einen ähnlichen Namensrechtsstreit gab es unter anderem bereits um den Flughafen „Frankfurt Hahn“, der aus dem Flugplatz „Hahn“ entstand und ca. 100 km weit von Frankfurt weg liegt. Dort stritten allerdings die beiden Fluglinien Lufthansa und Ryanair. Der Flughafen durfte seinen Namen behalten.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael