Strafrecht – Ermittlungen gegen Nutzer entsperrter Mobiltelefone

 

Wie die „Welt“ am 28.10.2010 mitteilt, ermittelt die deutsche Justiz erstmals im großen Ausmaß gegen Anbieter und Nutzer entsperrter Mobiltelefone, wobei ausschließlich Smartphones (iphones u.a.) betroffen sind. Es sollen gleich vier Anbieter, die das Knacken von Handys gegen Gebühr angeboten haben, im Visier der Fahnder sein. Zusätzlich soll auch gegen 600 Nutzer ermittelt werden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, gegen das UWG und das UrhG verstoßen zu haben. Möglicherweise sie auch eine unerlaubte Datenveränderung und ein Computerbetrug gegeben.

Das so genannte Unlocking sei bereits seit Jahren ein einträgliches Geschäft. Die Umgehung des voreingestellten SIM-Lock kann bei allen Mobilfunkanbietern sehr kostspielig sein. Erst nach Ablauf der vertraglichen Bindung kann der Netzbetreiber gewechselt werden.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael